Was ist
genossenschaftliches
Wohnen?
Bei uns „genießen“ Sie ein lebenslanges Nutzungsrecht.
Mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen beteiligen Sie sich am Gesamtkapital unserer Wohnungsgenossenschaft und erhalten damit das Stimmrecht zur Vertreterwahl.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell keine Bewerber mehr aufnehmen. Sie können sich ausschließlich auf die unter Wohnungsangebote aufgelisteten Wohnungen bewerben.
Auf E-Mails wie "senden Sie mir ein Wohnungsangebot" oder "haben Sie freie Wohnungen?" werden wir nicht antworten.
Daher ist Ihr erster Schritt zur neuen Wohnung dieser: Füllen Sie bitte den Bewerberbogen möglichst vollständig aus.
Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme in die Bewerberdatenbank.
Sobald wir Sie für Sie ein passendes Wohnungsangebot gefunden haben, reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
Wir schließen mit Ihnen einen Dauernutzungsvertrag ab, der im Wesentlichen einem herkömmlichen Mietvertrag entspricht, jedoch das spezielle Verhältnis zwischen Ihnen als Mitglied und unserer Genossenschaft berücksichtigt.
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, gelten die Kündigungsfristen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).
Die Wohnungskündigung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Ende der Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft. Diese kann laut Satzung jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres (zum 30.09.) gekündigt werden – mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie dann ca. sechs Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist zurück.
Hier finden Sie einen Stadtplan mit allen Wohnanlagen der Märkischen Scholle.
Für ausführliche Informationen klicken Sie bitte auf die Ortsteile: