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Satzung der Märkischen Scholle

Wie jede Genossenschaft haben auch wir eine Satzung. Satzung hört sich wie Gesetz an und das ist auch so. In der Satzung haben die Mitglieder unserer Genossenschaft aufgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Verantwortlichkeiten der Einzelne und die Genossen­schafts­organe haben. Die Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die das Miteinander regeln soll. Klar, dass diese Verfassung so ernst genommen wird, dass nur die Vertreter­versammlung sie ändern kann.

Schauen Sie sich >>HIER<< die Satzung der Märkischen Scholle an.