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Fragebogen Bewerberdatei

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Erreicht das monatliche Haushaltsnettoeinkommen mindestens das 3-fache der max. Mietkosten?
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Sind Sie erste/r Angehörige/r (Eltern, Geschwister, Kinder) eines Mitglieds unserer Genossenschaft?

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Sind oder waren Sie bereits Hauptmieter der Märkischen Scholle eG?


Die Märkische Scholle ist eine Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Damit verbunden ist der Erwerb von mindestens zwei Geschäftsanteilen (mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile).
Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Zeichnung von

2 nutzungsbezogenen Pflichtanteilen für eine 1-Zimmerwohnung
4 nutzungsbezogenen Pflichtanteilen für eine Mehrzimmerwohnung

Mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile werden angerechnet.

Ein Anteil kostet 210 €. Die Überlassung einer Wohnung in einem Neubau ab 2012 erfordert die zeichnung von 10 Pflichtanteilen für Wohnungen bis zu 3 Zimmern. Außerdem ist von jedem neuen Mieter ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns weitere Anmerkungen zu senden:

Wir werden Ihre Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen 12 Monate nach Aufnahme in die Bewerberdatei löschen und bitten Sie, sich gegebenenfalls erneut zu bewerben.

Die Märkische Scholle eG weist darauf hin, dass die Aufnahme in die Bewerberkartei keinen Anspruch auf Versorgung mit Wohnraum begründet!

Informationspflicht zum Fragebogen für Mietinteressenten gem. Art. 13 DSGVO
der Märkische Scholle Wohnungsunternehmen eG,Paderborner Straße 3, 10709 Berlin

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Margit Piatyszek-Lössl, Jochen Icken
info@maerkische-scholle.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

datenschutz@maerkische-scholle.de

3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Europäischen Daten-schutz¬grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes n.F. (BDSG­ neu). Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur für die hier ausdrücklich genannten Zwecke.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

Im Rahmen des Mietinteressentenbogens verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke.

a. zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und/oder zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Anbahnung und/oder Abschluss eines Dauernutzungs-/Mietvertrages mit der Märkische Scholle Wohnungsunternehmen eG.

b. Im Rahmen der lnteressenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1f DSGVO
Soweit erforderlich, verarbeiten wir personenbezogene Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages oder der vorvertraglichen Maßnahmen hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder von Dritten.

Dazu gehören:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs unserer Genossenschaft
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten

4. Datenschutzrechte betroffener Personen

Jede betroffene Person hat die folgenden Datenschutzrechte nach der DSGVO und dem BDSG:

  • Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten nach Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO
  • Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V. m. § 19 BDSG

5. Dauer der Speicherung

Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- und Nutzungszweckes gelten einschlägige gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Ihre mit den Mietinteressentenbogen ermittelten Daten werden 12 Monate nach letzter Kontaktaufnahme anonymisiert, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dienen.

Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften:
Bei Notwendigkeit der Erhaltung von Beweismitteln etwa im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird auf folgende Speicherungsfristen hingewiesen: Die Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können bei Vorhandensein eines gerichtlichen Titels bis zu 30 Jahre betragen (§§195 ff. BGB). Sofern kein gerichtlicher Titel gegen die betroffene Person erwirkt wurde, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.

6. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Datenübermittlung zum Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt und ist nicht geplant.

7. Freiwilligkeit und Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, einen Vertrag zu schließen oder diesen durchzuführen. Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe im jeweiligen Erhebungs-Formular gekennzeichnet.

8. Automatisierte Entscheidungsfindungen, Durchführung eines Profilings

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO.

Wir weisen darauf hin, dass wir für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrages weitere Kontaktdaten sowie Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen abfragen werden, ohne die uns eine Entscheidung über die Vermietung einer Wohnung an Sie nicht möglich sein wird.


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