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Achtung, Keller- und Wohnungseinbrüche!

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Keller- und Wohnungseinbrüche/Einbruchsversuche!

Sehr geehrte Mitglieder,

bedauerlicherweise müssen wir Sie darüber informieren, dass es stadtweit ganz aktuell vermehrt Keller- und Wohnungseinbrüche zu beklagen gibt. In letzter Zeit waren auch Wohnanlagen der Märkischen Scholle betroffen. Leider!

Fakt ist: Einbrecher sind nicht zwingend nachtaktiv, sondern kommen vorzugsweise tagsüber. Weitere Erkenntnis: Derzeit geht der unerfreuliche Trend in Richtung Kellereinbrüche. Hier und da wird jedoch weiterhin über Einbrüche und Einbruchsversuche in Wohnungen berichtet, teils mit Zerstörungsdrang und unappetitlichen Verschmutzungen.

Diese kriminellen Eingriffe ins Privatleben - Diebstahl und Zerstörung von Hab und Gut - sind Ausnahmen. Dennoch häufen sich die Fälle durchaus spürbar.

Wir möchten Sie mit unseren Hinweisen keinesfalls beunruhigen oder verunsichern, vielmehr bitten wir Sie um erhöhte Aufmerksamkeit:

  • Achten Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung unbedingt darauf, dass die Wohnungseingangstür, Fenster und Balkontüren verschlossen sind – ganz unabhängig davon, ob Sie im Erdgeschoss oder in einer höheren Etage wohnen.
  • Beim Öffnen der Hauseingangstüren gilt es zu vermeiden, dass Unbefugte ins Haus gelangen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kellertüren abgeschlossen sind.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass die Hauseingangs- und Hoftüren geschlossen (aus Sicherheitsgründen allerdings nicht abgeschlossen) sind, also nicht von außen aufgedrückt werden können.
  • Bewahren Sie möglichst keine Wertgegenstände in Ihrem Kellerraum auf.

Nicht vergessen: Sollten Sie etwas Verdächtiges wahrnehmen, beispielsweise fremde Personen, die Klingeltableaus ausspähen, wählen Sie bitte die 110 und informieren die Polizei!

Und noch ein Hinweis:

Wenn Sie beispielsweise an Ihrer Wohnungseingangstür auf eigene Kosten eine zusätzliche Sicherung anbringen möchten, nehmen Sie vorab bitte unbedingt Kontakt zu Ihrem Vor-Ort-Team auf, damit wir uns gemeinsam darüber abstimmen können. Sich beispielsweise auf eigene Kosten ein Querriegelschloss anzubringen, ist sicherlich sinnvoll, aber genehmigungspflichtig.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung,

Ihre

Märkische Scholle
Wohnungsunternehmen eG

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