Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sparer-Pauschbetrag ab 01.01.2023 wie folgt geändert:
- Anhebung von 801,00 Euro auf 1.000,00 Euro für Einzelpersonen
- Anhebung von 1.602,00 Euro auf 2.000,00 Euro für zusammen veranlagte Lebenspartner/Ehegatten.
Wir passen die uns vorliegenden vor dem 01.01.2023 erteilten Freistellungsaufträge mit den maximalen Beträgen 801,00 bzw. 1.602,00 Euro automatisch an.
Sie müssen also nichts tun!
Die nicht ausgeschöpften Freistellungsaufträge werden automatisch um 24,844 % erhöht.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Barleben unter der Telefonnummer 030 896 008 32 oder E-Mail: hbarleben@maerkische-scholle.de.